Freitag, 30. Juli 2010
Wer empfiehlt uns
Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest lobt unser Internetportal mit den Worten ?www.juracity.de - Zu praktisch allen Fragen des Ar...

[mehr]


Interviews/Empfehlungen


Anzeige

Betriebsbedingte Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung ist die häufigste Form der Kündigung im Arbeitsrecht. Die häufigsten Fehlerquellen bei der betriebsbedingten Kündigung sind formelle Mängel, eine nicht ordnungsgemässe Betriebsratsanhörung und Fehler bei der Sozialauswahl. Neben der betriebsbedingten Kündigung unterscheidet man je nach Kündigungsgrund die personenbedingte Kündigung (die wichtigste Unterform ist die krankheitsbedingte Kündigung) und die verhaltensbedingte Kündigung.

In der Wartezeit, also den ersten sechs Monaten im Job, und im Kleinbetrieb (in Betrieben mit unter 5,25 oder bei Beschäftigungsbeginn nach dem 1.1.2004 sogar 10,25 Arbeitnehmern), kann eine Kündigung ohne Grund ausgesprochen werden. Mangels Kündigungsschutz kann die Kündigung dann nicht vor dem Arbeitsgericht auf die soziale Rechtfertigung überprüft werden. Allerdings kann die Kündigung auch in diesen Fällen unter formellen Mängeln leiden oder eine fehlerhaften Betriebsratsanhörung. Auch bei einer sogenannten "Probezeitkündigung" oder einer Kündigung im Kleinbetrieb lohnt sich daher der Gang zum spezialisierten Anwalt.

Wenn die Wartezeit abgelaufen ist, also nach sechs Monaten und wenn man nicht in einem Kleinbetrieb arbeitet, geniesst man Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Auch eine betriebsbedingte Kündigung kann dann vor dem Arbeitsgericht auf das Vorliegen eines anerkannten Kündigungsgrundes und die Einhaltung einer ordnungsgemässen Sozialauswahl überprüft werden.

Mit der Kündigungsschutzklage kann die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt und eine Abfindung ausgehandet werden. Andererseits kann auch mit dem Weiterbeschäftigungsantrag die Weiterbeschäftigung, also der Joberhalt, durchgesetzt werden.

Die meisten Fehler können auch bei der betriebsbedingten Kündigung aber nur innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist nach § 4 KSchG geltend gemacht werden. Deshalb ist es unbedingt ratsam, sofort nach Erhalt der betriebsbedingten Kündigung einen Termin beim spezialisierten Rechtsanwalt zu vereinbaren. Nach Ablauf der Klagefrist können nur noch wenige Mängel gerügt werden.



Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl (bei Köln/Bonn)

Rechtsanwalt suchen
Aktuelles zum Thema Kündigung
LAG Köln: Kündigung wegen Gammelfleisch trotz Schwerbehinderung rechtens
Karstadt Hamburg: Kündigung zu Weihnachten
Klage auf Wiedereinstellung
Austauschkündigung: Leiharbeiter sind zuerst zu entlassen
Kündigung - was tun? aus psychologischer Sicht
BAG zur Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
Kündigung an Weihnachten (Heiligabend)
Kündigungsschutzverfahren - kann ich auch ...
Kündigungswelle: 1 Tag nach der Wahl geht es schon los
Arbeitsgericht: Bäckerin bekommt Schadenersatz
Aktuelles zum Thema Abfindung
BSG Urteil: Abfindung ist unschädlich für die Familienversicherung
Fünftelungsregelung: Steuerberater im Raum Frankfurt gesucht
Turboprämie
Abfindung und Steuern sparen
Kündigung: Toyota Motorsport entlässt mehr als 500 Mitarbeiter
Sozialplan: Charts der Abfindungen
Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist
Keine Abfindung für Zumwinkel
Toyota Motorsport GmbH: Sozialzusage mit Faktor 1,2 +
Nicht ohne Abfindung

Gestellte Fragen zum Thema Kündigung
Aktuelles zum Thema Betriebsverfassungsrecht
Dienstliche Telefonnutzung: Betriebsrat hat Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis
Betriebsratsbashing bei H&M
Gesamtbetriebsrat: GBR hat Auskunftsanspruch hinsichtlich betriebsratsloser Betriebe
Arbeitnehmeranwalt: Rechtsanwalt Dr. Dietrich Growe wird bei JUVE empfohlen
Anwaltskosten des Wahlvorstands
Teuerster Sozialplan Deutschlands
Dresscode: Wer soll das bezahlen? Einigungsstelle für Kosten für Dienstkleidung nicht zuständig
Anwaltskosten: Rechtsanwalt als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG oder Anwalt des Betriebsrats nach § 40 BetrVG
Betriebsrat: Einstellung in Ein-Euro-Job mitbestimmungspflichtig
Betriebsratswahl bei Tropical Island

Unsere Partner

 

 

 

Blog Juracity

 

Aktuelle Gerichtsurteile, Interviews, Gesetzesvorhaben und noch viele Informationen mehr aus allen Rechtsgebieten.

 

Täglich gebloggt von unseren Juracity-Experten. Verständlich und absolut lesenswert! Schauen Sie mal rein. [hier]