Die betriebsbedingte Kündigung ist die häufigste Form der Kündigung im Arbeitsrecht. Die häufigsten Fehlerquellen bei der betriebsbedingten Kündigung sind formelle Mängel, eine nicht ordnungsgemässe Betriebsratsanhörung und Fehler bei der Sozialauswahl. Neben der betriebsbedingten Kündigung unterscheidet man je nach Kündigungsgrund die personenbedingte Kündigung (die wichtigste Unterform ist die krankheitsbedingte Kündigung) und die verhaltensbedingte Kündigung.
In der Wartezeit, also den ersten sechs Monaten im Job, und im Kleinbetrieb (in Betrieben mit unter 5,25 oder bei Beschäftigungsbeginn nach dem 1.1.2004 sogar 10,25 Arbeitnehmern), kann eine Kündigung ohne Grund ausgesprochen werden. Mangels Kündigungsschutz kann die Kündigung dann nicht vor dem Arbeitsgericht auf die soziale Rechtfertigung überprüft werden. Allerdings kann die Kündigung auch in diesen Fällen unter formellen Mängeln leiden oder eine fehlerhaften Betriebsratsanhörung. Auch bei einer sogenannten "Probezeitkündigung" oder einer Kündigung im Kleinbetrieb lohnt sich daher der Gang zum spezialisierten Anwalt.
Wenn die Wartezeit abgelaufen ist, also nach sechs Monaten und wenn man nicht in einem Kleinbetrieb arbeitet, geniesst man Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Auch eine betriebsbedingte Kündigung kann dann vor dem Arbeitsgericht auf das Vorliegen eines anerkannten Kündigungsgrundes und die Einhaltung einer ordnungsgemässen Sozialauswahl überprüft werden.
Mit der Kündigungsschutzklage kann die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt und eine Abfindung ausgehandet werden. Andererseits kann auch mit dem Weiterbeschäftigungsantrag die Weiterbeschäftigung, also der Joberhalt, durchgesetzt werden.
Die meisten Fehler können auch bei der betriebsbedingten Kündigung aber nur innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist nach § 4 KSchG geltend gemacht werden. Deshalb ist es unbedingt ratsam, sofort nach Erhalt der betriebsbedingten Kündigung einen Termin beim spezialisierten Rechtsanwalt zu vereinbaren. Nach Ablauf der Klagefrist können nur noch wenige Mängel gerügt werden.
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Brühl (bei Köln/Bonn)
|